RECHTLICHE DOKUMENTE
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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1.1
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Divine Social Media (nachstehend „Auftragnehmer“ genannt) und dem Kunden (nachstehend „Auftraggeber“ genannt). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2
Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person als auch rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.1
Der Vertragsschluss mit dem Auftraggeber erfolgt durch die schriftliche Annahmeerklärung des vom Auftragnehmer detailliert unterbreiteten Angebots (Kostenvoranschlag) mit Leistungsbeschreibung und Kalkulation. Die Annahme (Auftragserteilung) kann vom Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Angebots erklärt werden, sofern im Angebotsdokument keine abweichende Frist angegeben wird. Danach ist der Auftragnehmer nicht mehr an das Angebot gebunden.
2.2
Der Auftraggeber hat auch die Möglichkeit auf der Website des Auftragnehmers Dienstleistungen als Gast oder als registrierter Nutzer zu bestellen. Durch das Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“ -Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Kauf der in der Bestellübersicht angezeigten Dienstleistungen ab. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhält der Auftraggeber eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme des Vertragsangebots durch den Auftragnehmer darstellt. Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt erst zustande, sobald die Bestellung durch eine gesonderte E-Mail vom Auftragnehmer angenommen wurde.
2.3
Nach Auftragserteilung hat der Auftraggeber ein Briefing anzufertigen in welchem er dem Auftragnehmer seine Wünsche und Optionsausübung im Rahmen des Kostenvoranschlags mitteilt. Alternativ gilt ein vom Auftraggeber unterzeichnetes Angebot bzw. ein unterzeichneter Kostenvoranschlag als entsprechende Vertrags- und Leistungsgrundlage. Wird dem Auftragnehmer das Briefing mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, stellt er dem Auftraggeber unverzüglich per E-Mail ein Re-Briefing zur Verfügung, welches sodann verbindlicher Vertragsbestandteil wird, wenn der Auftraggeber diesem zustimmt. Das Re-Briefing kann auch durch einen geänderten Kostenvoranschlag ersetzt werden, welchem der Auftraggeber zustimmen muss.
2.4
Sollte der Auftraggeber Dienstleistungen über die Website des Auftragnehmers bestellen, erhält dieser Zugang zu einem Anforderungsspezifikations-Formular. Dieses Formular muss vom Auftraggeber ausgefüllt werden und ersetzt somit das Briefing.
2.5
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ggü. dem Auftraggeber zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Auftraggebers ausgerichteten Beratung. Dies beinhaltet auch die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch den Auftragnehmer (zB im Rahmen der Medienproduktion oder im Digital-Marketing). Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichen Erfolg im Sinne des jeweiligen Auftrag, im Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers.
3.1 Dem Auftraggeber werden im Rahmen des Kostenmanagements vor Beginn jeder kostenverursachenden Fremdleistung (zum Beispiel Ad-Budget, Homepage Baukasten, Designaufträge etc.), die nicht durch die vereinbarte Vergütung abgedeckt sind oder durch Dritte erbracht werden jeweils vor Auslösen dieser Kosten entsprechende Kostenvoranschläge der Drittanbieter in Textform (§ 126b BGB) unterbreitet. Die dabei entstehenden Fremdkosten sind ggü. dem Auftragnehmer verbindlich zu genehmigen. Mit der Umsetzung kostenverursachender Fremdleistungen wird der Auftragnehmer erst beginnen, wenn seitens des Auftraggebers eine Freigabe dafür vorliegt. Verzögerungen, die durch eine verspätete Kostenfreigabe verursacht werden, hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
3.2
Der Auftraggeber kann während eines Projekts/Auftrag Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfanges mit dem Auftragnehmer vereinbaren. Ohne eine entsprechende Vereinbarung bleibt es bei den ursprünglich vereinbarten Fristen, Vergütungssätzen und Leistungsinhalten. Der Auftraggeber hat jedoch auch das Recht, den infolge von Änderungen anfallenden Mehraufwand durch den Verzicht auf andere Leistungsteile zu kompensieren, sofern dem Auftragnehmer dies zuzumuten ist. Wenn sich der Zusatzauftrag auf die zeitliche Abwicklung der übrigen Leistungen auswirkt, muss dies im betreffenden Zusatzauftrag ebenfalls geregelt werden.
3.3
Die für ein Projekt/Auftrag jeweils maßgeblichen Termine und Meilensteine sind in dem Auftrag bzw. einer entsprechenden Anlage festgelegt und zwischen den Parteien verbindliche Vertragsgrundlage. Ist im Rahmen des Projektfortschrittes festzustellen, dass die Einhaltung von Terminen gefährdet ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren.
4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer nach besten Kräften bei der Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstützen, namentlich alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen übermitteln und in seinen Verantwortungsbereichen alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen schaffen.
4.2
Sollte es im Arbeitsprozess aus Gründen, die durch den Auftraggeber zu vertreten sind, zu Verzögerungen kommen, die zu einer Verschiebung der Zeitplanung führen, bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, bestimmte angebotene Leistungen neu zu kalkulieren und eine angemessene Erhöhung der Vergütung zu verlangen.
4.3
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts/Auftrags benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden vom Auftragnehmer sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrags genutzt. Sofern eine Rückgabe der Daten gewünscht ist, hat der Auftraggeber dies bei der Übergabe schriftlich mitzuteilen. Ansonsten werden die Daten nach Fertigstellung des Projekts/Auftrags archiviert oder vernichtet.
4.4
Der Auftraggeber wird Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer erteilen.
5.1
Die im Rahmen eines Auftrags vom Auftragnehmer oder seinen Fremddienstleistern erarbeiteten Werke sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht ist.
5.2
Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten und für noch unbekannte Nutzungsarten ausschließliche, übertragbare, unbefristete, unwiderrufliche und räumlich sowie inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrechte an sämtlichen erbrachten Leistungen im Zeitpunkt ihrer Entstehung. Die Nutzungsrechtseinräumung umfasst dabei das Vervielfältigungsrecht, das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (insbesondere im Internet), das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe auf Bild- und Tonträgern und das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugangsgleichmachung (unkörperliche Verwertungsrechte) sowie unbekannte Verwertungsarten.
5.3
Soweit Werke von Dritten (insbesondere Fotografen, Illustratoren, Fotomodellen, Webdesignern und sonstigen Kreativen) geschafft werden, wird der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass die vereinbarten Nutzungs- und Verwertungsrechte der Dritten eingeholt und auf den Auftraggeber übertragen werden. Sollte dies nicht möglich sein, müssen entsprechende Rechte gesondert vom Auftraggeber individuell erworben werden.
5.4
Der Auftragnehmer darf die von ihm entwickelten Medien angemessen und branchenüblich signieren, den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren und sich im Impressum des Auftraggebers inklusive Verlinkung zum Internetauftritt darstellen, sofern dadurch keine vertraulich zu behandelnden Informationen des Auftraggebers offenbart werden. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann nur durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ausgeschlossen werden.
5.5
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Bestimmungen wird eine Vertragsstrafe fällig, die der Auftragnehmer nach billigem Ermessen festsetzen wird und die im Streitfall hinsichtlich ihrer Billigkeit vom zuständigen Landgericht überprüft werden kann. Über dem Umfang der Nutzung steht dem Auftragnehmer ein Auskunftsanspruch zu.
6.1
Der Auftragnehmer wird alle zur ihm Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Auftraggebers oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln.
6.2
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Fotografen, Illustratoren, Fotomodellen, Webdesignern und sonstigen Kreativen), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Darüber hinaus gilt die Geheimhaltungspflicht zeitlich unbegrenzt.
6.3
Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere Charaktere, Logos, Marken, Merchandising-Artikel und Ideen jeglicher Art, sind und verbleiben stets im Eigentum des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann diese jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückverlangen.
6.4
Der Auftragnehmer wird sämtliche Unterlagen, welche vom Auftraggeber gestellt werden, für die Dauer von zwei Jahren archivieren. Sollte der Auftraggeber diese nicht vor Ablauf der zwei Jahre zurückfordern, werden die Unterlagen vollständig gelöscht.
6.5
Personenbezogene Daten, die der Auftraggeber im Bestellprozess oder bei der Registrierung angibt, werden von dem Auftragnehmer digital gespeichert. Mehr Informationen zu dem Umgang von personenbezogenen Daten sind auf der Website des Auftragnehmers unter www.divinesocialmedia.com/datenschutz abrufbar.
7.1
Es gilt die im Kostenvoranschlag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich oder explizit ausgewiesen geregelt, sofort nach Rechnungserhalt fällig und innerhalb von zehn Tagen in voller Summe zu erbringen. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, kann der Auftragnehmer neben den gesetzlichen Verzugszinsen eine Mahngebühr pro Mahnstufe einer Rechnung stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gebundenen Schadens bleibt unberührt.
7.2
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilabrechnung des kalkulierten Honorars und sonstige Fremdleistungen wie folgt zu stellen: 50% nach Auftragserteilung, sowie 50% nach dem Abschluss des Auftrags. Teilleistungen müssen insoweit nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten des Auftragnehmers verfügbar sein. Abweichende Regelungen zur Teilabrechnung sind auf Grundlage einer expliziten Vereinbarung im Kostenvoranschlag möglich.
7.3
Bei Online-Bestellungen wird der pauschale Kaufpreis sofort fällig. Der Auftraggeber kann die Zahlung der Dienstleistungen mit Kreditkarte, Banküberweisung (GiroPay, Sofort) sowie Kryptowährungen vollziehen.
7.4
Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung des Auftragnehmers als Gesamtschuldner.
7.5
Einwendungen gegen Rechnungen des Auftragnehmers sind spätestens innerhalb von vier Wochen nach Zugang geltend zu machen, spätere Einwendungen sind ausgeschlossen. Mit Zahlung von Rechnungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder von diesem beauftragten Dritte gelten die mit der jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen als anerkannt. Darüber hinaus sind Rückforderungsansprüche ausgeschlossen.
7.6
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags durch Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen und den vereinbarten Zeitplan angemessen verschieben. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Auftragnehmer auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
7.7
Bei einseitigen Änderungswünschen oder Abbruch von Aufträgen und sonstigen Leistungen durch den Auftragsgeber und/oder wenn sie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung ändern, werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und der Auftragnehmer von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt, sofern der Auftraggeber diese zu vertreten hat.
7.8
Bei Änderungen oder Erweiterungen des Vertragsumfangs werden die Vertragspartner gegebenenfalls eine angemessene Anpassung des geschlossenen Vertrages vornehmen, die sich bezüglich der kalkulatorischen Grundlage an der bereits vereinbarten Vergütungsregelung orientiert. Voraussetzung für die Vergütung von Änderungen oder Zusatzleistungen ist in jedem Fall, dass der Auftraggeber einen schriftlichen Zusatzauftrag erteilt hat und eine Einigung über die zusätzliche Vergütung erfolgt ist.
7.9
Bei nicht oder nicht rechtzeitiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung behält sich der Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht vor.
8.1
Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer seine gestalterischen Vorstellungen und Konzepte für die Website, insbesondere bezüglich der zu erreichenden Zielgruppe mit und gibt den Umfang, die Funktionalität und die Struktur der Website in einer Anforderungsspezifikation vor. Bei Bedarf wird der Auftraggeber den Auftragnehmer durch die weitere Bereitstellung von Informationen über die vom Auftraggeber gestellten Anforderungen an die Erbringung der Vertragsleistung unterstützen.
8.2
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer sämtliche einzubindenen Inhalte, für die Erstellung der Website, zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Inhalte zu prüfen, insbesondere hinsichtlich der Eignung, vom Auftraggeber hiermit verfolgten Zwecke. Nur bei offenkundigen Fehlern ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber auf Mängel der Inhalte hinzuweisen.
8.3
Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere die in die Website einzubindenen Texte, Bilder, Logos, Tabellen, Grafiken und Videos. Die Bereitstellung der Inhalte hat durch den Auftraggeber in digitaler Form zu erfolgen. Darüber hinaus müssen die Inhalte jeweils auf das vorgesehene Dateiformat abgestimmt sein.
8.4
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Einsatz einer Open Source Software Lösung wie „Wix“ als Content Management System, mit welchem er sowohl die im einzelnen vereinbarten Funktionalitäten als auch die mit dem Auftraggeber abgestimmte grafische Gestaltung umsetzt.
8.5
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber über die gestalterischen Möglichkeiten und die Funktionalitäten der Website umfassend zu beraten. Dies beinhaltet insbesondere auch eine Beratung über allgemein bekannte Erkenntnisse darüber, welche technischen Voraussetzungen, Gepflogenheiten und Besonderheiten im Surfverhalten der Nutzer beim Besuch der Seite in aller Regel auftreten und in welcher Weise die Seite sich dem anpassen sollte, um ein optimales Verhältnis zwischen der Kompatibilität zu möglichst vielen Nutzern und ansprechender und zeitgemäßer Gestaltung zu erreichen.
8.6
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur möglichst passgenauen Umsetzung der gestellten Anforderungsspezifikation, dh zur Erstellung einer Website, die die mit dem Auftraggeber abgestimmte Funktionalität umsetzt.
8.7
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber nach seinem Kenntnisstand darauf hinzuweisen und selbst drauf zu achten, dass bei der Gestaltung die rechtlichen Vorschriften beachtet werden, die bei der Umsetzung des Auftrags jeweils von Belang sein werden. Dies beinhaltet beispielsweise die Schaffung eines angemessenen Platzes für die Informationen, welche nach § 5 TMG erforderlich sein können.
9.1
Der Auftragnehmer bietet verschiedene Designdienstleistungen an. Diese Dienstleistungen umfassen insbesondere Logos, Profilbilder, Social Media Banner, Merchandise, Flyer, E-Mail Layouts, Präsentationen, Social Media Content, sowie Ads.
9.2
Der Auftragnehmer wird nach Auftragserteilung, innerhalb von einer Woche, einen Kostenvoranschlag stellen. Der Auftrag wird erst begonnen sobald der Auftraggeber diesem Zugestimmt hat.
9.3
Sollte der Auftraggeber mit dem Konzeptdesign nicht zufrieden sein, so hat dieser gem. Z. 11.2 das Recht auf zwei alternative Designvorschläge.
9.4
Der Auftragnehmer verpflichtet sich Designs und Fotos ausschließlich in höchster Qualität und in dem passgenauen Format bereitzustellen.
10.1
Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen im Bereich des Digital-Marketing an. Der Auftraggeber kann insbesondere, aber nicht ausschließlich, aus vier verschiedenen monatlichen Abonnements wählen, welche sich hauptsächlich auf die Social Media Präsenz des Auftraggebers konzentrieren. Diese monatlichen Abonnements lauten wie folgt: Bronze Plan, Silber Plan, Gold Plan und Diamant Plan.
10.2
Die vom Auftragnehmer angebotenen Abonnements beinhalten insbesondere Marketingstrategien, Persönliche Beratung, Social Media Account Management, Divine Designs, Facebook & Instagram Ads, Google Ads, sowie einen monatlichen Upload-Plan. Die verschiedenen Abonnements unterscheiden sich lediglich in der Breite der angebotenen Dienstleistungen. Dementsprechend enthält der Bronze Plan weniger Dienstleistungen als zum Beispiel der Silber Plan. Produktspezifische Informationen sind auf der Website des Auftragnehmers zugänglich.
10.3
Die Tätigkeit des Auftragnehmers umfasst auch die Konzeption und Durchführung konkreter Werbemaßnahmen sowie auf Verlangen des Auftraggebers die Produktion des notwendigen Werbe- und Verkaufsförderungsmaterials.
10.4
Die von dem Auftragnehmer zu erbringende Konzeption umfasst insb. Die Erarbeitung eines Konzeptpapiers mit Festlegung der Marketingziele, der Zielgruppe und der werblichen Positionierung. Darüber hinaus auch die Vorlage eines gestalterischen Konzepts in Form einer Werbeidee unter der gestalterischen Intention für Marketing und Verkaufsförderung.
10.5
Der Auftragnehmer kann Vergünstigungen, Sonderkondition und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung berücksichtigen und diese an den Auftraggeber weitergeben oder diese zur Abdeckung von Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen dieses Auftrags nutzen.
10.6
Bei umfangreichen Media-Leistungen ist der Auftragnehmer nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet der Auftragnehmer nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen den Auftragnehmer entsteht dadurch nicht.
11.1
Nach der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags durch den Auftragnehmer erfolgt jeweils eine Abnahme durch den Auftraggeber. Die Abnahme erfolgt jeweils in Textform (§ 126b BGB).
11.2
Erweisen sich die Arbeitsergebnisse als nicht abnahmefähig, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Mängel zu beseitigen und ggf. bis zu zwei alternativen Versionen bereitzustellen. Die Abnahmeprüfung wird dann innerhalb von einer Woche wiederholt.
11.3
Der Auftraggeber kann bei Online-Bestellungen von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Die Widerrufsbelehrung ist auf der Website des Auftragnehmers unter www.divinesocialmedia.com/widerrufsbelehrung abrufbar.
12.1
Bei Auftragsabbruch, -kündigung oder -verzögerung durch den Auftraggeber während eines Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Vergütung der bis dato durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen, mindestens jedoch zur Zahlung von 25% der vereinbarten Gesamtvergütung. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen vorbehalten. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Fertigstellung der Arbeit nach Auftragsabbruch, -kündigung oder -verzögerung seitens des Auftraggebers entfällt.
12.2
Der Auftraggeber hat das Recht monatliche Abonnements mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen vor Ablauf zu beenden. Entscheidend für die Fristberechnung ist der Zugang der Kündigungserklärung beim Auftragnehmer.
12.3
Das Recht der Parteien zur Kündigung eines Auftrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung besteht insbesondere dann, wenn gegen wesentliche Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen und dieser Verstoß nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung abgestellt wird, sofern eine solche Frist bzw. Aufforderung unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen Umstände nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.
13.1
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen, haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden.
13.2
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gilt.
13.3
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber keine Haftung. Der Auftragnehmer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
13.4
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit, der durch den Auftragnehmer erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihm diese bei seiner Tätigkeit bekannt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, wenn der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat. Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße hin zu überprüfen.
13.5
Der Auftragnehmer haftet nicht aufgrund von in Werbemaßnahmen möglicherweise enthaltenen Sachaussagen in Bezug auf Produkte und Leistungen des Auftraggeber. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für design-, urheber- und markenrechtlichen Schutz der im Rahmen des Auftrags gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
13.6
Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße, die auf dem Inhalt vertragsgegenständlicher Medien beruhen, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
14.1
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.
14.2
Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn es aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
14.3
Die exklusive Sprache für den Abschluss des Vertrages ist deutsch. Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich als Information. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Deutschen Text und anderen Übersetzungen, gilt ausschließlich der deutsche Text.